Meldung

Themenabend Mietrecht und Wohnungspolitik

Zum Ein­stieg berich­te­te Herr Wild über die häu­figs­ten Arten von Mie­ter­schick­sa­len, mit denen er bei sei­ner Arbeit kon­fron­tiert wird und dass die Zahl derer, die sich infor­mie­ren wol­len höher ist, als die Zahl derer, die wirk­li­ch Schrit­te gegen Ihren Ver­mie­ter ein­lei­ten. Dies liegt mit­un­ter dar­an, dass vie­le Men­schen kei­ne Ver­schlech­te­rung des Ver­hält­nis­ses zu ihrem Ver­mie­ter möch­ten.

Auch die Ver­schlech­te­rung der Woh­nungs­si­tua­ti­on in Ber­lin, beson­ders in Hin­sicht auf die gestie­ge­ne Nach­fra­ge von Woh­nun­gen, wur­de von ihm the­ma­ti­siert. So mach­te sich die Ver­schlech­te­rung zuer­st im inne­ren Kern der Stadt bemerk­bar und hat sich inzwi­schen auch auf die Außen­be­zir­ke aus­ge­wei­tet. Die Stadt wächst und eine Viel­zahl an Men­schen zieht aus unter­schied­li­chen Grün­den nach Ber­lin. Mehr, als neue Woh­nun­gen ent­ste­hen kön­nen. Dies führt unwei­ger­li­ch zu einer Woh­nungs­knapp­heit. So kamen im Jahr 2016 55.000 Men­schen nach Ber­lin, wäh­rend pro Jahr nur 12.000 neue Woh­nun­gen ent­ste­hen, von denen 50% Eigen­tums­woh­nun­gen sind

Auch über die Miet­preis­brem­se wur­de dis­ku­tiert. Sie ist laut dem Ber­li­ner Mie­ter­ver­ein e.V. ver­bes­se­rungs­wür­dig. Die Grün­de hier­für sei­en die vie­len Aus­nah­me­re­ge­lun­gen, das schwie­ri­ge und zu kom­ple­xe Ver­fah­ren, sowie die Unwahr­schein­lich­keit, dass Mie­ter am Anfang eines neu­en Miet­ver­hält­nis­ses den Ver­mie­ter für die Nicht­ein­hal­tung rügen. Der Ber­li­ner Mie­ter­ver­ein e.V. hat vor Ein­füh­rung der Miet­preis­brem­se eine Unter­su­chung über die Funk­tio­na­li­tät ange­stellt, sowie eine Unter­su­chung nach Ein­füh­rung der Miet­preis­brem­se. Dem­nach kann sie funk­tio­nie­ren, muss aber über­dacht und bes­ser gestal­tet wer­den. Außer­dem wird der Miet­spie­gel Ber­lins vom Ber­li­ner Mie­ter­ver­ein e.V. als nicht rech­tens erach­tet. Es muss eine ver­bes­ser­te Kap­pungs­gren­ze für nor­ma­le Miet­erhö­hun­gen geben, wel­che an die Infla­ti­ons­ra­te ange­passt wur­de, so Wild.

Was tun wenn…

…mei­ne Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft kei­nen per­sön­li­chen Kun­den­be­treu­er mehr zur Ver­fü­gung stellt?

Durch Umstruk­tu­rie­run­gen in Unter­neh­men gibt es häu­fig auch den Fall, dass sich gewohn­te Abläu­fe ändern. So kann es dazu füh­ren, dass man sein Anlie­gen nun schon im Ser­vice­be­reich der eige­nen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft vor­tra­gen muss, wäh­rend man frü­her damit zu sei­nem per­sön­li­chen Kun­den­be­treu­er gehen konn­te. Der per­sön­li­che Kon­takt zu den Kun­den ist wich­tig, aller­dings liegt es im Ermes­sen der Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft, wie Sie mit ihrer Kun­den­be­treu­ung ver­fah­ren möch­te. Nun muss jeder Kun­de für sich ent­schei­den, ob er sein Anlie­gen im Ser­vice­be­reich vor­tra­gen möch­te. Im Zwei­fels­fall ist es aber auch mög­li­ch den Schrift­weg ein­zu­schla­gen, sich mit meh­re­ren Per­so­nen zusam­men­zu­schlie­ßen um einem Anlie­gen Nach­druck zu ver­lei­hen oder auch eine Ebe­ne höher zu gehen.

…ich mir mehr Video­über­wa­chung in mei­nem Haus wün­sche?

Die Video­über­wa­chung ist unter Ver­mie­tern eben­so wie unter Mie­tern ein strit­ti­ges The­ma. Eini­ge sehen es als zusätz­li­che Sicher­heit und ande­re wie­der­um als Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re. Der Daten­schutz muss gewahrt wer­den und es ent­ste­hen Auf­wand und Kos­ten für die Aus­wer­tung der Auf­nah­men. Wenn sich alle Mie­ter eine Video­über­wa­chung im Haus wün­schen, lässt sich im Dia­log mit dem Ver­mie­ter häu­fig eine Lösung fin­den. Es ist aller­dings nicht mög­li­ch den Ver­mie­ter zur Mon­ta­ge von Video­ka­me­ras zu zwin­gen.

… Bäu­me vor mei­nem Fens­ter mit der Zeit so groß gewor­den sind, dass ich kein Tages­licht mehr in die­sen Räu­men mehr habe?

Bäu­me haben einen geson­der­ten Sta­tus was den Licht­ein­fall in Woh­nun­gen betrifft. Natür­li­cher Baum­wuchs und die dadurch zuneh­men­de Ver­schat­tung stel­len nicht immer einen Miet­man­gel dar. Gerichts­ver­fah­ren gegen den Ver­mie­ter zu gewin­nen ist des­we­gen auf­grund der Viel­zahl von Fak­to­ren unge­wiss, da der Aus­gang des Ver­fah­rens nicht von vor­ner­ein klar ist.

…ich von über­mä­ßi­gem Kin­der­lärm aus einer Nach­bar­woh­nung gestört wer­de?

Hier­bei gilt erst ein­mal zu unter­schei­den, ob es sich um nor­ma­len Kin­der­lärm oder über­mä­ßi­gen Kin­der­lärm han­delt und zu wel­chen Zei­ten er statt­fin­det. Soll­te ein per­sön­li­ches Gespräch mit dem Nach­barn kei­nen Erfolg brin­gen, füh­ren Sie über meh­re­re Tage bis Wochen ein Lärm­pro­to­koll. Dar­in ver­mer­ken Sie die Uhr­zei­ten und die Art des Lär­mes. Mit die­sem Pro­to­koll kön­nen Sie sich dann an Ihren Ver­mie­ter wen­den, damit die­ser Ihre Nach­barn auf die Ein­hal­tung der Haus­ord­nung hin­weist oder ein Media­ti­ons­ver­fah­ren initi­iert.

…ich eine Behin­der­ten­ge­rech­te Woh­nung habe und mich Sor­ge, dass ich die­se durch Anmel­dung von Eigen­be­darf ver­lie­re?

Es gibt unter­schied­li­che Regu­la­ri­en die von den gel­ten­den Kon­di­tio­nen der För­der­be­stim­mun­gen zur Zeit des Baus einer Behin­der­ten­ge­rech­ten Woh­nung abhän­gen. So ist es erst ein­mal wich­tig, sich über die­se Bestim­mun­gen ein­ge­hend zu infor­mie­ren um die­se dann zu prü­fen.

…eine Woh­nung schon vor den genann­ten zwei Wochen War­te­frist ver­mie­tet wur­de?

Ver­mie­ter dür­fen Ihre Woh­nun­gen ver­mie­ten wie sie es möch­ten, sofern sie die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­richt­li­ni­en ein­hal­ten und sich an die Aus­nah­men der Richt­li­ni­en einer Ver­mie­tung mit Wohn­be­rech­ti­gungs­schein hal­ten.

Herausgeber: Danny Freymark | 19.01.2018

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