28. Mai 2021 |
Eine ärztliche Behandlung setzt immer ein gutes Vertrauensverhältnis voraus. Kürzlich bat uns eine Rentnerin um Hilfe, deren Zahnarzt in Rente gegangen ist. Ihr neuer behandelnder Arzt stellte eine Fehldiagnose. Mit den daraus resultierenden Schmerzen verschwand das Vertrauen. Ein Zahnarztwechsel wäre jedoch nur mittels eines Unzumutbarkeitsantrages oder ohne finanzielle Unterstützung der Krankenkasse möglich gewesen.
Nach einem ausführlichen Gespräch mit der Krankenkasse konnten wir insoweit vermitteln, dass die Dame einen praxisinternen Zahnarztwechsel vollziehen wird. Somit können die Kosten der Behandlung weiterhin als Leistung der Krankenkasse abgerechnet und ein schneller Behandlungstermin gefunden werden. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit der Krankenkasse und wünschen der alten Dame eine gute und vor allem schnelle Besserung.