19. Mai 2022 |
Wie bewertet der Senat die Rechtsauffassung des Berliner Bündnisses Nachhaltige Stadtentwicklung, wonach die Bauplanungs- und Zulassungsverordnung (BauZVO) in Berlin keine Rechtskraft erlangt habe, so dass die früheren verbindlichen Bauleitlinien Ostberlins im Zuge der Wiedervereinigung bis heute fortgelten und die Anwendbarkeit des § 34 BauGB somit ausschließe? Diese und weitere Fragen haben wir an den Senat gerichtet. Genaueres lesen Sie in der vorliegenden Schriftlichen Anfrage.