Ärztliche Versorgung in Hohenschönhausen: Förderung, Bedarfsplanung und Erreichbarkeit

Ärztliche Versorgung in Hohenschönhausen: Förderung, Bedarfsplanung und Erreichbarkeit
31.07.2026

In Hohenschönhausen ist die wohnortnahe medizinische Versorgung ein wichtiges Thema für die Bürgerinnen und Bürger. In einer aktuellen Schriftlichen Anfrage von Danny Freymark und Martin Pätzold wurde dies thematisiert.

Im vergangenen Jahr 2025 wurden durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) insgesamt zwei Arztpraxen im Ortsteil finanziell gefördert. Insgesamt gab es vier Förderanträge für diesen Bereich, von denen zwei bewilligt, einer abgelehnt und ein weiterer aufgrund fehlender Unterlagen als unvollständig eingestuft und somit nicht beschieden wurde.

Kürzlich hat die Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossen, die sogenannte Praxisförderung ab dem Jahr 2027 einzustellen.
Auf die Frage, welche konkreten Auswirkungen dieser Schritt auf die künftige haus- und fachärztliche Versorgung vor Ort haben wird, gibt es derzeit keine belastbaren Prognosen, da die Entscheidung für eine Niederlassung von vielen unterschiedlichen und sehr individuellen Faktoren der Ärztinnen und Ärzte abhängt.
Der Senat von Berlin betont jedoch, dass im gemeinsamen Planungsbereich Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf, der für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte gilt, aktuell keine drohende oder bestehende Unterversorgung vorliegt. Dies gilt ebenso für alle weiteren Facharztgruppen, für die ganz Berlin als ein einheitlicher Planungsbereich betrachtet wird.
Um die medizinische Betreuung sicherzustellen, verweist der Senat auf die gesetzlich und vertraglich geregelten Zumutbarkeitsgrenzen für die Wege zu den jeweiligen Praxen. Gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gelten Anfahrten mit dem PKW von bis zu 20 Minuten zur hausärztlichen, bis zu 30 Minuten zur kinder- und jugendärztlichen sowie bis zu 40 Minuten zur augen- und frauenärztlichen Versorgung als zumutbar.
Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden zusätzliche Wegezeiten von 30 bis maximal 60 Minuten toleriert. Die Terminservicestelle der KV Berlin stuft zudem innerhalb des gesamten Berliner Stadtgebiets grundsätzlich jede Entfernung als zumutbar ein. Auch die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt, dass für allgemeine medizinische Leistungen Wege von bis zu 25 Kilometern zu einer Praxis in aller Regel akzeptabel sind.