Mit Bebauungsplänen Kleingärten schützen

Mit Bebauungsplänen Kleingärten schützen
16.12.2024

Die Flächen für Wohnungsbau sowie Industrie-und Gewerbeansiedlungen in Berlin werden knapper. Auf der Suche nach weiteren geeigneten Flächen rücken seit einigen Jahren Kleingartenanlagen verstärkt in den Focus von Investoren. Doch wie ist deren Erhalt zu sichern?
Die 17 in den nördlichen Ortsteilen des Bezirks gelegenen Kleingartenanlagen sollen mit sogenannten Sicherungs-Bebauungsplänen dauerhaft geschützt werden. Das beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg bereits vor einigen Jahren. Doch wie ist der aktuellen Sachstand? Das erfragten die beiden CDU-Abgeordnetenhausmitglieder aus dieser Region, Danny Freymark und Martin Pätzold nun vom Senat. Sie wollten wissen, wie viele Bebauungspläne in den vergangenen beiden Jahren aufgestellt wurden, um die bestehenden Kleingartenanlagen in der Region zu schützen.

In einer von der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erbetenen Stellungnahme teilt der Bezirk mit: Für die Ortsteile Alt- Hohenschönhausen, Neu-Hohenschönhausen, Malchow, Wartenberg und Falkenberg wurden seit dem 01. Januar 2023 weder Bebauungsplanverfahren zum Schutz von Kleingärten eingeleitet noch Bebauungspläne zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch aufgestellt.
Allerdings bewertet das Bezirksamt die Perspektiven der Kleingartenanlagen positiv. „Für alle vorhandenen Kleingartenanlagen in den genannten Ortsteilen, für die noch kein entsprechender Bebauungsplan festgesetzt worden ist, wurden Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Sicherung als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten eingeleitet“, heißt es aus der Bezirksverwaltung.

Da bereits mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens keine Änderung der Zweckbestimmung im laufenden Verfahren möglich ist, gelten die betreffenden Kleingartenanlagen in ihrem Fortbestand als gesichert. Hinzu kommt, dass für die Kleingartenanlagen in den nördlichen Lichtenberger Ortsteilen nicht nur Bebauungsplanverfahren zu deren Sicherung eingeleitet worden sind, sondern dass sich diese Planungsziele auch mit den übergeordneten Planungszielen des Landes Berlins decken. Sie sind im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlagen festgeschrieben. Damit stünden keine anderen perspektivischen Entwicklungen zur Debatte, teilt das Bezirksamt mit.

Zur vollständigen schriftlichen Anfrage gelangen Sie hier.