Zukunft des Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen: Wohnungsneubau und Kulturzentrum im Fokus

Zukunft des Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen: Wohnungsneubau und Kulturzentrum im Fokus
31.07.2026

Im Rahmen der Entwicklung des „Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen“ stehen wichtige Weichenstellungen für die Liegenschaft in der Wustrower Straße 18 an - das erfuhr Danny Freymark infolge seiner Schriftlichen Anfrage. Das aus DDR-Zeiten stammende Bestandsgebäude weist erhebliche Mängel in den Bereichen Elektrik, Brandschutz, Aufzug, Heizung sowie an der Fassade und der energetischen Ausstattung auf. Aufgrund dieses schlechten baulichen Zustands und des potenziellen Bedarfs an dringend benötigtem Wohnraum ist ein Erhalt des Gebäudes nicht vorgesehen; stattdessen sehen die aktuellen Planungen einen Abriss zugunsten einer höheren baulichen Nutzung zu Wohnzwecken vor.
Bis zur Umsetzung dieser Pläne werden die Erdgeschossflächen weiterhin im Rahmen befristeter Zwischennutzungen für soziale und gewerbliche Angebote zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung dieser Zwischennutzungen auf weitere leerstehende Flächen ist wegen des Gebäudezustands jedoch ausgeschlossen. Um den geplanten Wohnungsneubau zu realisieren, wurde bereits ein Prozess eingeleitet, der die Voraussetzungen für eine mögliche Übertragung des Areals an ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen schaffen soll. Zu den voraussichtlichen Kosten für den Abriss und den anschließenden Wohnungsneubau liegen dem Senat derzeit noch keine konkreten Erkenntnisse vor.
Ein weiterer zentraler Baustein des Masterplans ist die Errichtung eines Kultur- und Bildungszentrums (KuBiz) an der Ecke Falkenberger Chaussee und Wustrower Straße, wofür im März 2026 das notwendige Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde. Aktuell wird im Rahmen eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts geprüft, inwiefern eine anteilige Förderung für das KuBiz möglich ist. Bislang belaufen sich die angefallenen Ausgaben für das Urbane Zentrum, unter anderem für den städtebaulichen Wettbewerb, die Masterplanung und Fördermittel, auf über 790.000 Euro. Die weitere zeitliche Umsetzung des gesamten Masterplans hängt nun maßgeblich von der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie von den personellen und finanziellen Kapazitäten des Bezirks ab.