
Am 16. Juli 2025 stellte Danny Freymark (CDU) eine schriftliche Anfrage an den Berliner Senat zum Thema „Bezahlbare Mieten gewährleisten“. Die Antwort, die am 28. Juli 2025 einging, beleuchtet die Mietpreisgestaltung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) und zeigt, wie diese weiterhin bezahlbaren Wohnraum sicherstellen wollen.
Transparenz bei Mietpreisen:
Die Mietpreisfestsetzung bei Neuvermietungen erfolgt bei allen LWU unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie der Mietpreisbremse und dem Berliner Mietspiegel. Zusätzlich gelten interne Richtlinien und Förderverträge, die eine sozialverträgliche Mietgestaltung ermöglichen. Die meisten LWU orientieren sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) plus maximal 10 %.
Warum steigen Mieten bei Neuvermietungen?
Die Antwort des Senats zeigt, dass gesetzliche Unterschiede zwischen Neuvermietungen und laufenden Mietverhältnissen zu höheren Einstiegsmieten führen. Während Bestandsmieten nur begrenzt erhöht werden dürfen, können Neuvertragsmieten bis zu 10 % über der OVM liegen. Hinzu kommen lange Vertragslaufzeiten und gesetzliche Mietbegrenzungen, die zu einer Spreizung zwischen Alt- und Neumieten führen.
Maßnahmen für soziale Wohnraumversorgung:
Die LWU setzen auf geförderten Wohnungsbau, Mietsubventionen und gezielte Vergabe an WBS-Berechtigte. So entstehen jährlich tausende neue preisgebundene Wohnungen mit Einstiegsmieten ab 6,50 €/m². Auch bei Wiedervermietungen gelten klare Obergrenzen und Orientierungshilfen.
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