CDU besucht Spree-Ambulance GbR

CDU besucht Spree-Ambulance GbR
05.09.2011

Am Montag, den 5. September 2011 besuchte der CDU-Kandidat Danny Freymark die Firma Spree-Ambulance in der Bitterfelder Straße. Deren Leistungsspektrum umfasst neben klassischen Krankentransporten ebenso Fernfahrten, Rückholung von Patienten aus dem Ausland, Sanitätsdienste, Veranstaltungsabsicherungen, Erste-Hilfe-Kurse, Medikamentenservice für Krankenhäuser usw.

Neben der eindrucksvollen Präsentation des Koordinations- und Organisationssystems sowie eines der Transporter-Modelle lag der Schwerpunkt des Austausches mit dem Unternehmer Herrn Schilbach auf den erneuerten Krankentransportrichtlinien. Aufgrund einer Gesetzesänderung obliegt die Spree-Ambulance, wie alle anderen Berliner Krankentransport-Unternehmen, seit Januar 2004 einem immer währenden Kampf mit den Krankenkassen um die Rückerstattung ausgegebener Gelder für Transporte hilfebedürftiger Menschen.

Der rot-rote Senat unterstellt dabei allgemein allen Ärzten in Berlin den Missbrauch irregulär genehmigter Krankentransporte für Patienten. Der neue Inhalt der Krankentransportrichtlinien beinhaltet aufgrund dessen die Vorschrift, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung vorab verordnet und ebenso zunächst durch die Krankenkassen genehmigt werden müssen. Um eine Kontrolle dieses Vorgehens zu gewährleisten, sollen die Krankenkassen auf Empfehlung der Ärzte hin im Vorhinein entscheiden, ob ein Krankentransport medizinisch sinnvoll und notwendig sei oder abzulehnen ist, obwohl für diese Entscheidung objektiv das nötige medizinische sowie patientenbezogene Know-How nicht existiert.

Der SpreeAmbulance fehlen aufgrund dieses Problems im Jahr 2011 bis heute bereits mehrere tausend Euro, die die Krankenkassen nicht an das Unternehmen zurückzahlen will. Rechtliche Schritte mussten vom Unternehmen aus eingeleitet werden, denn laut Gesetz sind Krankentransporte verpflichtet, kranke Menschen zu transportieren, ganz egal, ob die Bereitstellung von Zahlungsmitteln im Vorhinein geklärt worden ist oder nicht. Bei Zustandekommen eines Schadenfalls des Patienten würde das Nicht-Einwirken des Krankentransportes unter den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung fallen.

Das ist ein Problem, welches realistisch betrachtet, nicht von einem Tag auf den anderen zu lösen ist. Danny Freymark versicherte dem Unternehmer allerdings, sich dem Thema anzunehmen und gern als Ansprechpartner in Zukunft zu fungieren. Durch Gespräche in Seniorenheimen und anderen Einrichtungen war dem CDU-Kandidaten das Problem des Krankentransportes und den damit verbundenen allgemeinen Kostenproblemen teilweise bereits bekannt. Zudem garantierte er dem Unternehmer, sich bei den zuständigen Personen zu informieren sowie Ende September erste Eindrücke und neue Informationen zu dieser Thematik an die Spree-Ambulance weiterzuleiten.