In dieser Woche bearbeitete das Bürgerbüro Danny Freymark nicht nur große Bürgeranliegen, sondern stand auch in einigen Fällen erfolgreich beratend zur Seite.
So konnte die Verunsicherung eines Mieters aus dem Weg geräumt werden, die durch doppelte Abbuchungen des Vermieters hervorgerufen wurde. Die Abbuchungen hatten ihre Richtigkeit, denn der Vermieter konnte nach einer Mieterhöhung buchhalterisch zunächst nur einmal die alte Miete und einmal die Differenz zur Erhöhung vom Bankkonto des Mieters abbuchen. Während wir dem Mieter halfen, die Abbuchungen zu verstehen, prüfte das Bürgerbüro auch die Mieterhöhung, die durch Sanierungsarbeiten im Haus entstanden war und sich im dafür vorgesehen Rahmen bewegte.
In einem weiteren Fall konnten wir dem Vater zweier Kinder helfen, indem wir ihm die Berechnung des Kindesunterhaltes anhand der Düsseldorfer Tabelle erklärten. Viele Väter sind sich unsicher, wenn es um die Richtlinien der Unterhaltsberechnung geht und wissen zudem meist gar nicht, dass der Unterhalt sich nicht nur an dem realen Gehalt des Unterhaltspflichtigen orientiert, sondern auch berufsbezogene Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden für die Wahl der betreffenden Einkommensstufe gelten.
In diesem aktuellen Fall wurde trotz Einkommen sogar der notwendige Eigenbedarf des Vaters unterschritten, worauf das Bürgerbüro ihn hinwies.
Gerne stehen wir auch Ihnen für Fragen, die das alltägliche Leben und Miteinander betreffen, zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Mittwoch von 10-17 Uhr, Donnerstag von 13-19 Uhr und Freitag von 10-15 Uhr in der Warnitzer Straße 16, 13057 Berlin.
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