Neue Flüchtlingsunterkunft an der Klützer Straße

Neue Flüchtlingsunterkunft an der Klützer Straße
09.01.2015

Am 08. Januar 2015 eröffnete aufgrund der hohen Zahl nach Berlin kommender Flüchtlinge in den Turnhallen an der Klützer Straße 36 und 42 eine Notunterkunft für Flüchtlinge. Wegen der kurzfristigen Auswahl des Objekts wandten sich bereits viele Bürger an den Hohenschönhausener Abgeordneten Danny Freymark. Hierzu wurden bereits folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

- Die Nutzung der Turnhallen als Notunterkunft ist nur für einen Übergangszeitraum gedacht, welcher derzeit noch nicht näher beziffert werden kann.
- Derzeitig agiert das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Betreiber der Unterkunft.
- Die Kapazitäten werden mit bis zu 150 Personen angegeben.

- Alle 12 Bezirke mussten für die Notunterbringung Orte benennen.
o In Hohenschönhausen wurde die Beschlagnahme durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) kurzfristig durchgeführt, sodass eine Information der Vereine und Gruppen, welche die Halle bisher nutzten, so nicht möglich war.
o Alle Vereine und Initiativen erhalten zeitnah Ausweichplätze für Ihre Aktivitäten angeboten.

- Die Gesamtlage über den Zustrom von Flüchtlingen wird derzeit durch eine Personalaufstockung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verbessert, um Asylverfahren zu verkürzen, welche derzeit bis zu 8 Monaten in Anspruch nehmen.
o Ziel ist eine Bearbeitungszeit von 3 Monate also nicht einmal die Hälfte der jetzigen Dauer.
o Zudem hat der Deutsche Bundestag durch die Anerkennung der Länder auf dem Balkan als sichere Länder erklärt, sodass Ankömmlinge aus diesen Ländern in der Regel wieder in ihre Heimat zurück geschickt werden.

Danny Freymark kritisiert die Informationspolitik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Dennoch wirbt er bei den Menschen um Verständnis für die Flüchtlinge: »Ich weiß, dass unter uns viele Menschen dabei sind, die wissen, dass wir Flüchtlingen gegenüber Hilfe anbieten sollten und müssen. Es ist für uns auch eine Verpflichtung, die u.a. im Grundgesetz (Artikel 16 a) und im Asylverfahrensgesetz (§4 Abs. 1) fest verankert ist, sodass wir Flüchtlingen bis zur Klärung des Status ein Dach über dem Kopf zur Verfügung stellen. Daher kommt es zu diesen zeitlich befristeten Notunterkünften.«