Themenabend Mietrecht und Wohnungspolitik

Themenabend Mietrecht und Wohnungspolitik
19.01.2018

Reiner Wild ist Geschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V., in dem er schon seit 1981 tätig ist. In dieser Zeit hat er reichlich Erfahrung sammeln können und gemeinsam mit seinem ganzen Team den inzwischen 170.000 Mitgliedern helfend beiseite stehen. Gestern war er im Rahmen der Themenabende im Bürgerbüro des Abgeordneten Danny Freymark zu Gast. Alle Bürger waren herzlich eingeladen, sich mit den beiden über das Mietrecht und die aktuelle Wohnungspolitik auszutauschen.

Zum Einstieg berichtete Herr Wild über die häufigsten Arten von Mieterschicksalen, mit denen er bei seiner Arbeit konfrontiert wird und dass die Zahl derer, die sich informieren wollen höher ist, als die Zahl derer, die wirklich Schritte gegen Ihren Vermieter einleiten. Dies liegt mitunter daran, dass viele Menschen keine Verschlechterung des Verhältnisses zu ihrem Vermieter möchten.

Auch die Verschlechterung der Wohnungssituation in Berlin, besonders in Hinsicht auf die gestiegene Nachfrage von Wohnungen, wurde von ihm thematisiert. So machte sich die Verschlechterung zuerst im inneren Kern der Stadt bemerkbar und hat sich inzwischen auch auf die Außenbezirke ausgeweitet. Die Stadt wächst und eine Vielzahl an Menschen zieht aus unterschiedlichen Gründen nach Berlin. Mehr, als neue Wohnungen entstehen können. Dies führt unweigerlich zu einer Wohnungsknappheit. So kamen im Jahr 2016 55.000 Menschen nach Berlin, während pro Jahr nur 12.000 neue Wohnungen entstehen, von denen 50% Eigentumswohnungen sind

Auch über die Mietpreisbremse wurde diskutiert. Sie ist laut dem Berliner Mieterverein e.V. verbesserungswürdig. Die Gründe hierfür seien die vielen Ausnahmeregelungen, das schwierige und zu komplexe Verfahren, sowie die Unwahrscheinlichkeit, dass Mieter am Anfang eines neuen Mietverhältnisses den Vermieter für die Nichteinhaltung rügen. Der Berliner Mieterverein e.V. hat vor Einführung der Mietpreisbremse eine Untersuchung über die Funktionalität angestellt, sowie eine Untersuchung nach Einführung der Mietpreisbremse. Demnach kann sie funktionieren, muss aber überdacht und besser gestaltet werden. Außerdem wird der Mietspiegel Berlins vom Berliner Mieterverein e.V. als nicht rechtens erachtet. Es muss eine verbesserte Kappungsgrenze für normale Mieterhöhungen geben, welche an die Inflationsrate angepasst wurde, so Wild.

Was tun wenn…

…meine Wohnungsbaugesellschaft keinen persönlichen Kundenbetreuer mehr zur Verfügung stellt?

Durch Umstrukturierungen in Unternehmen gibt es häufig auch den Fall, dass sich gewohnte Abläufe ändern. So kann es dazu führen, dass man sein Anliegen nun schon im Servicebereich der eigenen Wohnungsbaugesellschaft vortragen muss, während man früher damit zu seinem persönlichen Kundenbetreuer gehen konnte. Der persönliche Kontakt zu den Kunden ist wichtig, allerdings liegt es im Ermessen der Wohnungsbaugesellschaft, wie Sie mit ihrer Kundenbetreuung verfahren möchte. Nun muss jeder Kunde für sich entscheiden, ob er sein Anliegen im Servicebereich vortragen möchte. Im Zweifelsfall ist es aber auch möglich den Schriftweg einzuschlagen, sich mit mehreren Personen zusammenzuschließen um einem Anliegen Nachdruck zu verleihen oder auch eine Ebene höher zu gehen.

…ich mir mehr Videoüberwachung in meinem Haus wünsche?

Die Videoüberwachung ist unter Vermietern ebenso wie unter Mietern ein strittiges Thema. Einige sehen es als zusätzliche Sicherheit und andere wiederum als Eingriff in die Privatsphäre. Der Datenschutz muss gewahrt werden und es entstehen Aufwand und Kosten für die Auswertung der Aufnahmen. Wenn sich alle Mieter eine Videoüberwachung im Haus wünschen, lässt sich im Dialog mit dem Vermieter häufig eine Lösung finden. Es ist allerdings nicht möglich den Vermieter zur Montage von Videokameras zu zwingen.

… Bäume vor meinem Fenster mit der Zeit so groß geworden sind, dass ich kein Tageslicht mehr in diesen Räumen mehr habe?

Bäume haben einen gesonderten Status was den Lichteinfall in Wohnungen betrifft. Natürlicher Baumwuchs und die dadurch zunehmende Verschattung stellen nicht immer einen Mietmangel dar. Gerichtsverfahren gegen den Vermieter zu gewinnen ist deswegen aufgrund der Vielzahl von Faktoren ungewiss, da der Ausgang des Verfahrens nicht von vornerein klar ist.

…ich von übermäßigem Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung gestört werde?

Hierbei gilt erst einmal zu unterscheiden, ob es sich um normalen Kinderlärm oder übermäßigen Kinderlärm handelt und zu welchen Zeiten er stattfindet. Sollte ein persönliches Gespräch mit dem Nachbarn keinen Erfolg bringen, führen Sie über mehrere Tage bis Wochen ein Lärmprotokoll. Darin vermerken Sie die Uhrzeiten und die Art des Lärmes. Mit diesem Protokoll können Sie sich dann an Ihren Vermieter wenden, damit dieser Ihre Nachbarn auf die Einhaltung der Hausordnung hinweist oder ein Mediationsverfahren initiiert.

…ich eine Behindertengerechte Wohnung habe und mich Sorge, dass ich diese durch Anmeldung von Eigenbedarf verliere?

Es gibt unterschiedliche Regularien die von den geltenden Konditionen der Förderbestimmungen zur Zeit des Baus einer Behindertengerechten Wohnung abhängen. So ist es erst einmal wichtig, sich über diese Bestimmungen eingehend zu informieren um diese dann zu prüfen.

…eine Wohnung schon vor den genannten zwei Wochen Wartefrist vermietet wurde?

Vermieter dürfen Ihre Wohnungen vermieten wie sie es möchten, sofern sie die Antidiskriminierungsrichtlinien einhalten und sich an die Ausnahmen der Richtlinien einer Vermietung mit Wohnberechtigungsschein halten.