TRANSPARENZ BEI CO²-KOSTEN FÜR DIE MIETER HERSTELLEN

TRANSPARENZ BEI CO²-KOSTEN FÜR DIE MIETER HERSTELLEN

1. März 2024 | Die Abge­ord­ne­ten Dan­ny Frey­mark und Pro­fes­sor Mar­tin Pät­zold haben eine Schrift­li­che Anfra­ge zur trans­pa­ren­ten Dar­stel­lung der CO²-Kos­ten­be­tei­li­gung gestellt. In der Ant­wort der Senats­ver­wal­tung für Stadt­ent­wick­lung, Bau­en und Woh­nen wur­de ver­sucht, Klar­heit zu schaf­fen. Die lan­des­ei­ge­nen Woh­nungs­un­ter­neh­men wur­den auf­ge­for­dert, den CO²-Aus­weis auto­ma­ti­sch mit der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung an die Mie­ter zu über­mit­teln. Damit soll eine trans­pa­ren­te Auf­schlüs­se­lung der CO²-Kos­ten ermög­licht wer­den. Außer­dem wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Mie­ter, die selbst für Brenn­stof­fe und CO²-Abga­ben auf­kom­men muss­ten, die Kos­ten­be­tei­li­gung des Ver­mie­ters gel­tend machen kön­nen.

In der Ant­wort des Ber­li­ner Senats wird auch erläu­tert, wie die Ein­stu­fung der Woh­nun­gen in Klas­sen erfolgt und an wen sich Mie­ter wen­den kön­nen, um Unter­stüt­zung zu erhal­ten. Auch die Berück­sich­ti­gung der Mehr­wert­steu­er sowie des indi­vi­du­el­len Ver­brauchs bei Gebäu­den mit Gase­ta­gen­hei­zung wer­den the­ma­ti­siert. Frey­mark und Pät­zold beton­ten die Bedeu­tung der Trans­pa­renz bei den CO2-Kos­ten und wer­den sich wei­ter für eine gerech­te und nach­voll­zieh­ba­re Rege­lung ein­set­zen.

Die voll­stän­di­ge Ant­wort auf die Schrift­li­che Anfra­ge fin­den Sie hier.