Über 1400 illegale Plakate im Jahr 2025 in Lichtenberg entfernt

Über 1400 illegale Plakate im Jahr 2025 in Lichtenberg entfernt
28.05.2026

Sie sind an Absperrzäunen und -wänden, Verkehrsschutzbarrieren, Geländern, Brücken oder auch an Verteilerkästen auf und an öffentlichen Grundstücken zu sehen: Illegal angebrachte Plakate oder Webebanner. In manchen Bereichen der Stadt hat diese wilde Plakatierung massive Ausmaße angenommen. Deshalb fragte Abgeordnetenhausmitglied Danny Freymark gemeinsam mit seinem Abgeordnetenhaus-Kollegen Lars Bocian beim Senat per Schriftlicher Anfrage nach, welche Maßnahmen ergriffen werden, um der illegalen Plakatierung im öffentlichen Raum entgegen zu wirken.
Mit dem Ziel, illegale Plakatwerbung, also die sogenannte „Wildwerbung“ zurückzudrängen beziehungsweise in einen geordneten und kontrollierten Rahmen zu überführen habe der Senat im April 2019 mit der Firma ILG Außenwerbung GmbH eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Das teilt die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit. Mit dieser solle vor allem hinreichend Raum für die legal Kultur- und Veranstaltungswerbung zur Verfügung gestellt werden. Das Werbeunternehmen ILG stellt laut Vereinbarung preiswerte Werbeflächen für den Plakatanschlag zur Verfügung, die bis dahin häufig für Wildwerbung genutzt wurden. Diese können dann entsprechend gemietet und auf ihnen kann legal mit Plakaten oder Bannern geworben werden.
Um Wildwerbung zu unterbinden, führt das Werbeunternehmen turnusmäßig in allen Bezirken Kontrollen im Hinblick auf unerlaubte Werbung im öffentlichen Straßenland durch und beseitigt diese. Dazu heißt es von der ILG Außenwerbung: „Wir gehen dabei wie folgt vor: Zunächst weisen wir die betreffenden Unternehmen auf ihre Ordnungswidrigkeit hin und informieren gleichzeitig über unsere legalen Werbeflächen. Zusätzlich wird der Kontakt an unseren Vertrieb weitergeleitet, der sich nochmals direkt mit dem jeweiligen Unternehmen in Verbindung setzt, um nachdrücklich auf die Illegalität hinzuweisen und gleichzeitig maßgeschneiderte legale Werbemöglichkeiten anzubieten. Da einige dieser Unternehmen unsere Hinweise jedoch nicht ernst nehmen, wurden die betroffenen Stellen von uns bislang lediglich gereinigt bzw. geräumt.“ Im Bezirk Lichtenberg sind im Jahr 2025 beispielsweise 1407 illegal angebrachte Plakate von der Firma ILG Außenwerbung entfernt worden.
Weiter resümiert die ILG: „Im vergangenen Jahr haben wir rund 20 Mahnungen an regelmäßig auftretende große Verursacher versendet, jedoch ohne nennenswerten Erfolg. Darüber hinaus wurden anwaltliche Schreiben gegen zwei Verursacher veranlasst. Weitere Instrumente, die wir einsetzen, sind die direkte Ansprache der Verursacher sowie die Aufforderung zur Entfernung der Werbung aus dem öffentlichen Raum unter klarer Fristsetzung.“
Allerdings seit laut ILG zu beachten, dass auch private Flächen derzeit stark für die Plakat- und Bannerwerbung genutzt werden. Dadurch entstehe häufig der Eindruck, es handle sich um Wildplakatierung. „Auf Privatgelände besitzen wir allerdings keine Handlungsvollmacht“, so die ILG. Doch an wen können sich die Berliner wenden, wenn sie illegale, störende Werbung an ganz offensichtlich landeseigenen Grundstücken oder Anlagen entdecken? Dazu heißt es von der Senatsverwaltung: „Zur Meldung von mutmaßlich unerlaubten Werbeanlagen wird der Bevölkerung das Internetportal Ordnungsamt-Online oder die Nutzung der Ordnungsamt-Online-App empfohlen.“ Näheres ist auf der Website www.berlin.de/ba-lichtenberg/service/ordnungsamt/artikel.321073.php zu erfahren.
Die Bezirksämter und andere Behörden können dann per E-Mail unerlaubte Werbung an die ILG Außenwerbung GmbH melden und deren Beseitigung verlangen. Das Bezirksamt Lichtenberg bestätigt diesen Behörden-Weg beim Vorgehen gegen Wildwerbung. Es teilt mit, dass dem Bezirk für die Kontrolle und Überwachung etwaig vorhandener Wildwerbung keine gesonderten Ressourcen zur Verfügung stehen. „Daher kann diese Aufgabe lediglich anteilig durch den Straßenbelauf sowie durch Mitarbeitende des Straßen- und Grünflächenamts oder des Ordnungsamtes und durch Reaktion auf Bürger-Meldungen wahrgenommen werden.“
Das Berliner Straßengesetz sieht laut Senatsverwaltung übrigens einen Bußgeldrahmen bis zu 10.000 Euro für illegale Plakat- und Bannerwerbung vor. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Entfernung, Verwaltungsgebühren für die Räumungsanordnung sowie Sondernutzungsgebühren für die unerlaubte Nutzung. Eine Sanktionierung könne jedoch nur erfolgen, wenn der Verursacher zu ermitteln ist, räumt der Senat ein.