Ein Bürger hatte einen Wohngeldantrag bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht, in der Hoffnung, finanzielle Unterstützung für seine Mietkosten zu erhalten. Nach Wochen des Wartens und ausbleibender Rückmeldung entschied er sich, bei der Wohngeldstelle nachzufragen, was mit seinem Antrag geschehen sei. Zu seiner Überraschung erklärte ihm die Mitarbeiterin am Telefon, dass sie keinen Antrag von ihm erhalten hätten, und empfahl ihm, einen neuen Antrag einzureichen.