Meldung

Die Woche im Bürgerbüro

So konn­te die Ver­un­si­che­rung eines Mie­ters aus dem Weg geräumt wer­den, die durch dop­pel­te Abbu­chun­gen des Ver­mie­ters her­vor­ge­ru­fen wur­de. Die Abbu­chun­gen hat­ten ihre Rich­tig­keit, denn der Ver­mie­ter konn­te nach einer Miet­erhö­hung buch­hal­te­ri­sch zunächst nur ein­mal die alte Mie­te und ein­mal die Dif­fe­renz zur Erhö­hung vom Bank­kon­to des Mie­ters abbu­chen. Wäh­rend wir dem Mie­ter hal­fen, die Abbu­chun­gen zu ver­ste­hen, prüf­te das Bür­ger­bü­ro auch die Miet­erhö­hung, die durch Sanie­rungs­ar­bei­ten im Haus ent­stan­den war und sich im dafür vor­ge­se­hen Rah­men beweg­te.

In einem wei­te­ren Fall konn­ten wir dem Vater zwei­er Kin­der hel­fen, indem wir ihm die Berech­nung des Kin­des­un­ter­hal­tes anhand der Düs­sel­dor­fer Tabel­le erklär­ten. Vie­le Väter sind sich unsi­cher, wenn es um die Richt­li­ni­en der Unter­halts­be­rech­nung geht und wis­sen zudem meist gar nicht, dass der Unter­halt sich nicht nur an dem rea­len Gehalt des Unter­halts­pflich­ti­gen ori­en­tiert, son­dern auch berufs­be­zo­ge­ne Auf­wen­dun­gen und berück­sich­ti­gungs­fä­hi­ge Schul­den für die Wahl der betref­fen­den Ein­kom­mens­stu­fe gel­ten.
In die­sem aktu­el­len Fall wur­de trotz Ein­kom­men sogar der not­wen­di­ge Eigen­be­darf des Vaters unter­schrit­ten, wor­auf das Bür­ger­bü­ro ihn hin­wies.

Ger­ne ste­hen wir auch Ihnen für Fra­gen, die das all­täg­li­che Leben und Mit­ein­an­der betref­fen, zur Ver­fü­gung. Sie errei­chen uns von Mon­tag bis Mitt­wo­ch von 10–17 Uhr, Don­ners­tag von 13–19 Uhr und Frei­tag von 10–15 Uhr in der War­nit­zer Stra­ße 16, 13057 Ber­lin.

Herausgeber: Danny Freymark | 07.09.2018

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