In der Anfrage wurden verschiedene Fragen gestellt, die sich auf die Überprüfung des Alters und weiterer Voraussetzungen der Mietenden, die Überprüfung der Anwesenheit vor Ort sowie die Information der Mietenden bezogen. Die Senatsverwaltung führt in ihrer Antwort aus, dass Personen ab 14 Jahren ein Elektrokleinstfahrzeug führen dürfen. Die derzeitigen Anbieter in Berlin setzen jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren für die Anmietung fest, wobei bei der Anmietung eine Alterskontrolle durchgeführt wird. Das gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen geteilten Mietflotten setzt eine straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis voraus. Hinsichtlich der Zuständigkeit für den Erlass von Auflagen und Kontrollen sowie deren Überprüfung wird darauf verwiesen, dass dies den bezirklichen Ordnungsämtern und der Polizei Berlin obliegt.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit E-Scootern im Straßenverkehr ist uns wichtig, gerade Minderjährige sind häufig mit geliehenen E-Scootern unterwegs, was ein Problem darstellt. Hier sehen wir die Anbieter, aber auch die Ordnungskräfte noch stärker in der Pflicht. Im Zweifelsfall sollten auch härtere Strafen in Betracht gezogen werden. Wir werden die Entwicklung daher weiter kritisch begleiten.
Die vollständige Antwort auf die schriftliche Anfrage finden Sie hier.