Meldung

FREYMARK UND PÄTZOLD SETZEN SICH GEGEN ÜBERZOGENE MIETERHÖHUNGEN EIN

Die Anfra­ge ergab, dass ins­ge­samt 20.365 Miet­erhö­hungs­ver­lan­gen zum 1. Febru­ar 2024 mit einer durch­schnitt­li­chen Miet­erhö­hung von 36,44 € pro Monat bzw. 9,94 % ver­schickt wur­den. Bei 3.471 Miet­woh­nun­gen wur­de die maxi­ma­le Erhö­hungs­gren­ze von 11% inner­halb von drei Jah­ren aus­ge­schöpft. Die erwar­te­ten jähr­li­chen Mehr­ein­nah­men aus den Miet­erhö­hun­gen belau­fen sich auf rund 8,91 Mio. €, die größ­ten­teils in Instand­hal­tungs- und Instand­set­zungs­maß­nah­men sowie in Per­so­nal­kos­ten inves­tiert wer­den sol­len. Inves­ti­tio­nen in Video­tech­nik, unter ande­rem als Reak­ti­on auf die Brand­stif­tungs­se­rie in Wohn­häu­sern der HOWOGE in Hohen­schön­hau­sen, sind nicht vor­ge­se­hen. Außer­dem geht aus der Ant­wort her­vor, dass bis zum 7. Febru­ar 128 Anträ­ge auf Begren­zung der Miet­hö­he ein­ge­gan­gen sind.

Wir set­zen uns für eine gerech­te Mie­ten­po­li­tik ein, Neu­bau­pro­jek­te sol­len nicht zu Las­ten der Bestands­mie­ter rea­li­siert wer­den. Die geplan­ten Inves­ti­tio­nen in Instand­hal­tung und Instand­set­zung aus den gestie­ge­nen Miet­ein­nah­men wer­den wir wei­ter­hin kri­ti­sch beglei­ten. Miet­erhö­hun­gen mit Augen­maß sind unter den gege­be­nen Umstän­den not­wen­dig, die Aus­schöp­fung der Kap­pungs­gren­ze von 11 % jedoch nicht.

Die voll­stän­di­ge Ant­wort auf die Schrift­li­che Anfra­ge des Senats fin­den Sie hier.

Herausgeber: Danny Freymark | 26.02.2024

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